Spenden & Stiften

Ohne regelmäßige Spenden und Zustiftungen könnten wir auf Dauer unseren Stiftungszweck nicht angemessen erfüllen. Wir benötigen daher auch Ihre Unterstützung. Dies kann eine Einzelspende, eine dauerhafte Spende über eine feste Spendenpatenschaft oder auch eine einmalige Zustiftung sein.

Hier möchten wir Sie informieren, wie sie einfach spenden oder zustiften können und welchen Vorteil auch Sie persönlich davon haben. Wir danken Ihnen schon jetzt für ihre Unterstützung.

Das Geld fließt zeitnah in die geförderten Projekte in Quakenbrück und dem ganzen Artland. Spenden in jeder Größenordnung sind uns dabei herzlich willkommen, sei es von einer Privatperson oder einem Unternehmen.

Bei Geburtstagen, Jubiläen und anderen Festen kann eine Spende zugunsten der StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt eine gute Alternative sein. Auch anlässlich eines Trauerfalls kann um Spenden für unsere Arbeit gebeten werden, statt Blumen und Kränzen.

Neben einmaligen Beiträgen haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, im Rahmen unserer Spenden-Patenschaft regelmäßig zu spenden. Füllen Sie einfach unser Patenschaftsformular aus und senden es uns zu. Sie möchten lieber selbst überweisen? Auch kein Problem: Nutzen Sie einfach die Bankverbindung für eine Überweisung.

Natürlich haben auch Sie einen Vorteil durch Ihr finanzielles Engagement. Denn Spenden sind im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzbar. Bei Spenden bis 300 Euro nutzen Sie gerne den Kontoauszug als Beleg für Ihre Steuererklärung; für Spenden ab 300 Euro erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung von uns. Bitte hinterlegen Sie bei einer Überweisung dazu im Verwendungszweck die Angabe „Spende“ und Ihre Adresse.

Während eine Spende unmittelbar den laufenden Projekten zugutekommt, wird ein gestifteter Betrag direkt dem Kapital der StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt zugeschrieben. So können aus den laufenden Erträgen dauerhaft Projekte in Quakenbrück und dem Artland gefördert werden. Damit unterstützen sowohl Spenden wie auch Zustiftungen unsere Arbeit.

Stifter kann jede natürliche oder juristische Person sowie auch eine Personengesellschaft werden. Als Stifter werden Sie automatisch in das interne Stiftungsverzeichnis der Stiftung aufgenommen und – wenn Sie möchten – mit Ihrem Namen auch auf unserer Homepage als Zustifter (ohne Nennung des Betrages) genannt.

Eine Zustiftung kann in jeder Höhe erfolgen; die Mindestsumme beträgt 1.000 Euro.

Natürlich haben auch Sie einen Vorteil durch Ihr finanzielles Engagement. Denn Spenden und Zustiftungen sind im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzbar. Die Stiftung stellt Ihnen selbstverständlich eine Bescheinigung aus.

Wenn Sie Zustifter werden möchten, füllen Sie einfach unser Zustiftungsformular aus und überweisen den Betrag mit dem Betreff „Zustiftung“ auf unser u.a. Konto. Wenn Sie Interesse an einer Zustiftung haben, aber noch ein paar Fragen offen sind, dann kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Auch Ihr Vermächtnis oder eine Erbschaftverfügung zugunsten der StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt kann in vielen Fällen eine sehr gute Lebensentscheidung sein. Der breite Stiftungszweck ermöglicht nahezu alle Zweckbindungen. Sie haben die verbindliche Zusage, dass der vererbte Teil Ihres Vermögens auf Dauer dem von Ihnen vorgesehenen Zweck in Ihrer Stadt Quakenbrück und dem Artland zugutekommt.

Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre testamentarische Zuwendung mit und ohne eine konkrete Zweckbindung zukommen zu lassen. Bei substantiellen Zustiftungen besteht die Möglichkeit unter dem Dach der StadtStiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt eine Trauhandstiftung einzurichten, die auf Wunsch auch dauerhaft Ihren Namen oder den eines Angehörigen tragen kann. Einzelheiten dazu können wir gerne besprechen.

Ein Vermächtnis oder eine Erbschaftsverfügung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Gespräch dazu wünschen, sprechen Sie uns gerne an:

Claus-Peter Poppe | 1. Vorsitzender | Tel.: 0160 8015061
Peter van Dyk | Stellv. Vorsitzender | Tel.: 05431 9413 516
Ludger Greten | Schatzmeister | Tel.: 05431 7285

Wir sagen schon jetzt herzlichen Dank!

Ihre StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt

Siegel hohe Pforte